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Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten können von den Angehörigen auf dem Friedhof ausgesucht werden. So können die Angehörigen beispielsweise eine Grabstätte auf einem bestimmten Teil des Friedhofs oder in der Nähe einer bereits bestehenden Grabstätte erwerben.

Wahlgräber werden in unterschiedlichen Größen (Einzel-, Doppel-, Tiefen- oder Familiengrabstätten) angeboten, so dass auch mehrere Personen beigesetzt werden können. Nach Ablauf der Ruhezeit ist eine Verlängerung möglich.